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AGB

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TOPLAC Autolackierbedarf GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                                                                             Stand 01.01.2009

 

§ 1 Geltungsbereich
a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen          TOPLAC Autolackierbedarf GmbH

                                                            Hamburger Ring 15

                                                            D-01665 Klipphausen

                                                            Tel. 035204/670-0

                                                            Fax 035204/670-30

                                                            www.toplac.de

 

                                                            Handelsregister Dresden: HRB2244

                                                            Geschäftsführer: Johannes Herrmann, Lutz Poweleit

                                                            USt.-Id-Nr. DE140212312

 

und dem Besteller gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Besteller und dem Verwender geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für diese unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Die nachstehenden AGB gelten auch dann, wenn die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Bestellung vorbehaltlos ausführt.

c) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Besteller spätestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Besteller nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Besteller wird auf die Bedeutung dieser 2-Wochen-Frist gesondert hingewiesen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
a) Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Waren annehmen.

b) Unsere Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

c) Unsere Angebote gelten vorbehaltlich auftretende etwaige Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehler.

d) Durch Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.

 

Einsicht in den Vertragstext:
Der Vertragstext wird gespeichert. Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen. Ihre konkreten Bestelldaten können Sie in unter Mein Konto einsehen.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderer Unterlagen, behält sich die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH die Eigentums- Urheber- sowie andere Schutzrechte vor. Der Besteller darf diese Unterlagen nur mit schriftlicher Einwilligung an  Dritte weitergeben, unabhängig ob die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH diese als vertraulich gekennzeichnet hat.

 

§ 4 Lieferzeit
a) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschliesslich unverbindliche Angaben. Die von TOPLAC Autolackierbedarf GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso har der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

b) Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um  ein Fixgeschäft, welches jedoch von der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH als solches ausdrücklich bestätigt werden muss, im Sinne von §286 Abs.2 Nr. 4 BGB oder von §376 HGB, haftet die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn der Besteller infolge eines von der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall ist die Haftung der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

c) Ebenso haftet die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH dem Besteller bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dieser auf einer von der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ihr ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Die Haftung der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.

d) Für den Fall, dass ein von der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH zu vertretender Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei ihr ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haftet die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Massgabe, dass in diesem Fall die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

e) Eine weitergehende Haftung für einen von der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Bestellers, die ihm neben dem Schadenersatzanspruch wegen eines von der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.

 

§ 5 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

 

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
a)
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, unabhängig davon ob der Versand vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt, auf den Besteller über, sobald die Ware das Lager verlassen hat oder dem Transportunternehmen übergeben ist. Bei Fehlen einer besonderen Vereinbarung bleibt uns die Wahl des Versandweges und des Transportunternehmens überlassen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

b) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Massgabe der Verpackungsordnung nicht zurück. Ausgenommen sind nur Paletten und die im Lieferschein als Leihverpackung bezeichneten Emballagen. Eine Entlastung auf dem Emballagenkonto  erfolgt, wenn die Emballage spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung in sauberem, wieder verwendungsfähigem Zustand, frachtfrei wieder bei uns eingegangen ist. Ansonsten hat der Besteller für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

c) Für Kleinmengen, Sonderausmischungen etc. gelten unsere jeweils gültigen Zusatzbedingungen.

d) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt
a) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
b) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der Besteller hat die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Besteller hat der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmassnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH entstandenen Ausfall.
c) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
d) Verhält der Besteller sich vertragswidrig, insbesondere wenn der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nicht nachkommt, kann die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Besteller selbst. In der Pfändung der Ware durch die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt.

e) Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 Preise und Zahlung
a) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Versand, Versicherung, Verpackung und Montage zuzüglich der Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
b) Die Zahlung des Kaufpreises kann durch Vorkasse, Nachnahme (zzgl. Gebühr), Barzahlung bei Lieferung oder durch Überweisung auf eines der genannten Konten erfolgen.

c) Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH und dem Besteller zulässig. Der Kaufpreis ist brutto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Besteller zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

d) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

e) Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Besteller mit einer Rate länger als sieben Tage in Verzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig.

e) Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ist zur Rechnungsstellung berechtigt, sobald der Liefergegenstand das Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

f) Erfolgen Teillieferungen, so kann die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH den jeweiligen Teillieferpreis nach der vorstehenden Regelung in Rechnung stellen.

g) Schecks, Wechsel, Akkreditive oder ähnliches werden nur gemäß den getroffenen Vereinbarungen und nur zahlungshalber unter Berechnung aller, der TOPLAC Autolackierbedarf GmbH hierdurch entstehenden Mehrkosten (z.B. Wechseleinziehungs- und Diskontspesen), angenommen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung haftet die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nicht.

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Mängel müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängelansprüche verjähren spätestens 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Für nicht offensichtliche Mängel beträgt die Mängelanzeigefrist ein Jahr.
c) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
f) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

§ 10 Gerichtsstand
a) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschliesslich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

b) Sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann im Sinne des HGB, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Dresden Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag und diesen AGB entstandenen Streitigkeiten. Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohn- und /oder Geschäftssitz zu verklagen.

 

§ 11 Teilunwirksamkeit (Salvatorische Klausel)

a) Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

 

§ 12 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Frist ablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß

§ 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH

Hamburger Ring 15

D-01665 Klipphausen

Tel. 035204/670-0

Fax 035204/670-30

info@toplac.de

                                                                                         

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zu-rückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine

durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der

zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 


Ausgeschlossen von der Rücksendung sind:
a) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 13 Verpackungsordnung

 

Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH verwendet fast ausschließlich hochwertiges Verpackungsmaterial damit die Waren auf dem Weg zu Ihnen sicher vor Beschädigungen sind.

 

Wir haben aber auch rechtliche Vorgaben zu beachten. Die deutsche Verpackungsverordnung verpflichtet uns, dafür Sorge zu tragen, dass die von uns eingesetzten Verpackungen nach dem Gebrauch recycelt werden. Wir haben unser Verpackungsmaterial bei „Der Grüne Punkt“ – Duales System Deutschland GmbH lizensiert.

 

Wenn Sie folgende Telefonnummer: 02203/937549 wählen (Telefonkosten entstehen), nennt Ihnen ein Mitarbeiter von „Der Grüne Punkt“ – Duales System Deutschland GmbH ganz in Ihrer Nähe eine Annahmestelle für die gebrauchten Verpackungen von TOPLAC Autolackierbedarf GmbH.

 

Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recycling-Prozess nicht.

 

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung der persönlichen Daten sowie die Sicherheit aller Geschäftsdaten ist uns ein wichtiges Anliegen, das wir in unseren Geschäftsprozessen berücksichtigen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir diese verwenden. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

 

Datenverarbeitung auf dieser Internetseite

Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:

 

·           Browsertyp/ -version

·           verwendetes Betriebssystem

·           Referrer URL (die zuvor besuchte Seite)

·           Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse)

·           Uhrzeit der Serveranfrage.

 

Diese Daten sind für die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht.

Diese Informationen werden lediglich verwendet, um die Attraktivität, Inhalt und Funktionalität der Website zu verbessern.

 

Cookies

Die TOPLAC Autolackierbedarf GmbH verwendet auf den eignen Internetseiten keine Cookies.

 

 

 

Newsletter

Wenn Sie den auf der Webseite angebotenen Newsletter empfangen möchten, benötigen wir von Ihnen eine valide Email-Adresse sowie Informationen, die uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen Email-Adresse sind bzw. deren Inhaber mit dem Empfang des Newsletters einverstanden ist. Weitere Daten werden nicht erhoben. Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten, der Email-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen.

 

Auskunftsrecht

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Auskunft über die gespeicherten Daten können Sie unter info@toplac.de oder per schriftlicher Anfrage jederzeit anfordern.

 

Kontakt
Falls Sie weitere Fragen oder Anregungen zum Datenschutz haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme:

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH
Hamburger Ring 15

01665 Klipphausen

Tel.: + 49 (0) 35204/670-0
Fax.:+ 49 (0) 35204/670-30
E-Mail:
info@toplac.de

 

 

Betreiberinfos 

Hauptdomain:

www.toplac.de

Shopbetreiber:

TOPLAC Autolackierbedarf GmbH

Straße, Hausnummer:

Hamburger Ring 15

PLZ, Ort:

01665 Klipphausen

Land:

Deutschland

Geschäftsführer:

Lutz Poweleit/Johannes Herrmann

Handelsregister Dresden

HRB 2244

USt-IdNr.:

DE 140212312

Telefon:

035204/670-0

Fax:

035204/67030

Verantwortlich für den Shop:

Torsten Jensch/Andrè Kurzmann

Kontakt bei Beschwerden:

Torsten Jensch/Andrè Kurzmann

Versand, Kundendienst, Buchhaltung

Service

Gültig bis:

12/2009

 

 

Disclaimer:

Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links auf einer Internetseite die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf dieser Homepage haben wir Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt folgendes: 

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